Meine Transparenz-Initiative
In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen externe Berater - auch Mitarbeiter von privaten Unternehmen - in Bundesministerien an der Entstehung von Gesetzen beteiligt waren. Damit entsteht bei den Bürgern die Sorge, Wirtschaftsinteressen könnten einseitig und undemokratisch Zugang zu Ministerien erlangen, interne Vorgänge beeinflussen sowie Insider-Informationen und nützliche Kontakte erschließen.
Der Bundesrechnungshof legte im März 2008 einen Bericht vor, der die aktuelle Praxis beim Einsatz externer Mitarbeiter in Ministerien kritisierte und von der Bundesregierung klare Regulierungen forderte. Aus dem Bericht ging hervor, dass lediglich rund 100 externe Mitarbeiter pro Jahr in Bundesministerien tätig waren und davon nur 16 Prozent aus der gewerblichen Wirtschaft kamen.Der Bundesrechnungshof stellt daher in seinem Bericht fest, dass Deutschland kein korrupter Staat ist, in dem die Wirtschaftslobby regiert - wie es uns die aufgeregten Debatten in der Öffentlichkeit manchmal glauben machen wollen.
Dennoch ist die Kritik an der Praxis der Bundesministerien richtig. Denn entscheidend ist ja nicht alleine die Anzahl der Beschäftigten, sondern die Stelle, an der sie eingesetzt und die Befugnisse, mit denen sie ausgestattet sind. In der Vergangenheit gab es zu viele Fälle, in denen externe Berater in Bundesministerien an der Entstehung von Gesetzen beteiligt waren.
Ich sage aber auch ganz deutlich: wichtiger, berechtigter und benötigter Sachverstand von außen darf den Ministerien nicht verloren gehen. Klar unterschieden werden sollte dabei zwischen gemeinwohlorientiertem Interesse und privatem, unternehmerischem Interesse.
Kern meiner Initiative ist ein - von der Bundesregierung vorzulegender - jährlicher Bericht, der im Internet veröffentlicht wird und in dem Art und Umfang der Tätigkeit externer Berater und ihre Herkunft genau beschrieben werden. Ein möglicher Einfluss wird öffentlich gemacht und regelmäßig im Deutschen Bundestag debattiert. So wird sinnvolle Mitarbeit dokumentiert und fragwürdige Einflussnahme schon im Vorfeld verhindert.
Außerdem soll der Einsatz externer Berater grundsätzlich auf maximal sechs Monate begrenzt sein. Keinesfalls sollen sogenannte Leihbeamte auf der Leitungsebene eingesetzt werden oder Einfluss auf Grundsatzentscheidungen oder gar die Formulierung von Gesetzen haben.
Die Beachtung strengster Kriterien - um eine Einflussnahme auf Gesetze zu verhindern - ist aber zwingende Voraussetzung für diese Offenheit. Transparenz ist also das Schlüsselwort in der gesamten Debatte.