Innere Sicherheit
In der heutigen Zeit ist die Frage der Abwägung von Freiheits- und Persönlichkeitsrechten auf der einen und der inneren Sicherheit auf der anderen Seite zu einer zentralen Frage der Innenpolitik geworden. Die Antwort auf neue Bedrohungen kann jedoch nicht lauten, dass die Verfassung selbstständig zur Debatte steht.
Eine Verfassung, die im Bereich des wirtschaftlichen Handelns nahezu unbegrenzte Freiheiten vorsieht, den Staatsbürgern ihre Abwehrrechte aber allmählich entzieht, verliert ihre Grundlage. Das Konzept muss daher lauten, dass jede Änderung der Verfassung erst einmal Tabu ist. Allenfalls in begründeten Ausnahmefällen darf ein Artikel geändert werden, um mehr Sicherheit zu garantieren und nicht nur zu suggerieren.
Für Deutschland muss die Antwort auf die neuen Gefahren letztlich lauten, dass mit jeder notwendig gewordenen Ausweitung staatlicher Befugnisse auch das Regime der demokratischen Kontrolle ausgeweitet werden muss. Keine neuen Kompetenzen der Sicherheitsorgane ohne die entsprechende Kontrolle.
Bei Allen Verfassungsrechtlichen Überlegungen darf ein Innenpolitiker aber auch diejenigen niemals aus den Augen verlieren, die letztendlich die Sicherheit in unserem Land garantieren. Die Polizei und Strafverfolgungsbehörden. So müssen alle neuen Regelungen auch deren Bedürfnisse berücksichtigen und für die entsprechenden Organe praktikabel bleiben.